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KMSPICO

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Baugenehmigung beantragen

Voraussetzungen

  • genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
  • dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde einreichen, in der sich das Grundstück befindet.

Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Damit erhalten diese die Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Einwendungen zu dem Bauvorhaben vorzubringen. Eigentümer benachbarter Grundstücke, die nicht direkt an das Baugrundstück angrenzen (sonstige Nachbarn), können ebenfalls benachrichtigt werden.

Die Baurechtsbehörde prüft den Bauantrag. Sie hört die Gemeinde, wenn sie nicht selbst Baurechtsbehörde ist, und jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird. Dies ist z.B. die Denkmalschutzbehörde, wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt oder das Vorhaben auf ein benachbartes eingetragenes Kulturdenkmal Auswirkungen hat.

Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung.

Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde.

Elektronische Bauanträge ab 01.10.2022

Seit 01.10.2022 können die Anträge zu Baugesuchen im Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis nur noch elektronisch über Service-BW eingereicht werden (§ 2 Abs.2 Nr. 4 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung). Damit entfallen die klassischen Planhefte in Papierform.

Was muss ich tun, wenn ich ein Baugesuch einreichen möchte?

1. Erstellen Sie unter www.service-bw.de ein Bürgerkonto/Benutzerkonto, oder erkundigen Sie sich bei Ihrem  Entwurfsverfasser, ob er das Baugesuch über sein Organisationskonto einreichen wird.

2. Sofern Sie selbst als Bauherr einen Antrag einreichen: Wählen Sie bei service-bw 74722 Buchen und die Antragsart z. B. Bauantrag im Vereinfachten Verfahren aus. Sie können im weiteren Verlauf des Antrags die entsprechenden Daten und Bauvorlagen eingeben.

3. Nach der ersten formellen Prüfung erhalten Sie von der unteren Baurechtsbehörde als Bauherr eine Eingangsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zur Bürgerauskunft der unteren Baurechtsbehörde: https://bau.neckar-odenwald-kreis.de/buergerauskunft/ (Hinweis: außerhalb von service-bw). Hier sehen Sie den Stand Ihres Verfahrens, können noch fehlende Unterlagen hochladen oder Ihre Baugenehmigung herunterladen.

Sie sind Beteiligter z. B. Entwurfsverfasser

1. Als Entwurfsverfasser können Sie sich ein Organisationskonto bei service-bw anlegen und für Ihren Bauherrn den Antrag einreichen.

2. Wählen Sie bei service-bw 74722 Buchen und die Antragsart z. B. Bauantrag im Vereinfachten Verfahren aus. Sie können im weiteren Verlauf des Antrags die entsprechenden Daten und Bauvorlagen eingeben.

3. Auch als Entwurfsverfasser erhalten Sie elektronischen Zugang zum Verfahren der unteren Baurechtsbehörde (Hinweis: außerhalb von service-bw). Entweder haben Sie bereits einen Dauerzugang erhalten, da Sie häufig Baugesuche einreichen, oder Sie erhalten einen Einzelzugang zum jeweils eingereichten Bauvorhaben.

>>> Zum Online-Antrag

 

Ansprechpartner:

Fachdienst Bauleitplanung und Stadtentwicklung:

Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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Buchener Stadtsanierung

Am 08. Mai 2021 findet bundesweit in vielen Städten und Gemeinden der Tag der Städtebauförderung statt. Auch die Stadt Buchen beteiligt sich an dem gemeinsam von Bund, Ländern, Städtebauförderung 50 Jahrekommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnerinnen und Partnern getragegen Tag der Städtebauförderung. 

Die Städtebauförderung hat das Bild unserer Städte und Gemeinden in den vergangenen 50 Jahren entscheidend mitgeprägt. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen soll bei den vielen Menschen, die davon täglich profitieren, noch präsenter werden.

Am Tag der Städtebauförderung werden die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in einem bundesweiten Format vermittelt, die Leistungen und Erfolge der Städtebauförderung der Öffentlichkeit vorgestellt und das Engagement der Kommunen, ihrer Partnerinnen und Partner in der Stadtentwicklung sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohnern gewürdigt.

Sanierungsgebiet "Historische Altstadt":

pdfHier geht es zur Präsentation: Sanierungsgebiet "Historische Altstadt" (LZP)6.33 MB

Ansprechpartner:

Fachdienst Bauleitplanung und Stadtentwicklung
Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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Aktuelle Baugebiete

Hier finden Sie die aktuellen Baugebiete.

Die Stadt Buchen (Odenwald) verkauft Baugrundstücke grundsätzlich nur mit einer Bauverpflichtung. Diese beträgt bei Grundstücken in der Kernstadt 2 Jahre, bei Grundstücken in den Stadtteilen 3 Jahre. Eine Sicherung dieser Bauverpflichtung erfolgt im Grundbuch durch eine sogenannte Rückübertragungsauflassungsvormerkung, die nach Erstellung des Rohbaus wieder gelöscht wird.

Ansprechpartner:

Fachbereich Planung und Technischer Service

Bei Fragen der Bebaubarkeit der Baugrundstücke wenden Sie sich bitte an:
Günter Müller
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-225
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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Fachdienst Grundstückswesen

Für Informationen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Liegenschaftsamt der Stadt Buchen gerne zur Verfügung:

Für die Stadtteile Buchen Kernstadt, Hainstadt und Hettingen:
Arndt Kirchgessner
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-141
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für die Stadtteile Bödigheim, Eberstadt, Einbach, Götzingen, Hettigenbeuern, Hollerbach, Oberneudorf, Rinschheim, Stürzenhardt, Unterneudorf und Waldhausen:
Michael Schmitt
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-135
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Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG

Die Erschließungskosten und Anliegerbeiträge werden meist als Ablösungsbetrag in Rechnung gestellt. Die Kosten der Hausanschlüsse sind im Ablösungsbetrag nicht enthalten und werden direkt durch die Stadtwerke Buchen nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Jürgen Heck
Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG • Am Hohen Markstein 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 535-171
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite

Bodenaushub

Unbelasteter Bodenaushub, der nachweislich aus dem Stadtgebiet Buchen stammt, kann auf der Bodenaushubdeponie "Kehl" in Buchen-Götzingen angeliefert werden.

Folgendes ist für eine Anlieferung zu beachten:

  • Der Boden darf nicht belastet sein, es muss sich also um einen reinen Erdaushub handeln, dies muss der Abfallerzeuger (Bauherr) schriftlich bestätigen - siehe Anlieferungserklärung.
  • Die Kosten für die Anlieferung betragen 9,00 €/m³
  • Die Anlieferung ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich: Frau Carmen Gärtner, Telefon 06281 31-223
  • Die pdfAnlieferungserklärung1.26 MB ist ausgefüllt mitzubringen.

Die Deponie befindet sich an der Kreisstraße 3904 zwischen Götzingen und Altheim.

Bebauungspläne

Hier finden Sie die aktuellen Bebauungspläne:

Ansprechpartner:

Fachbereich Kultur und Stadtentwicklung Buchen

Bei Fragen der Bebaubarkeit der Baugrundstücke wenden Sie sich bitte an:
Günter Müller
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-225
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Jörg Bauer
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-233
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Fachdienst Grundstückswesen

Für Informationen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Liegenschaftsamt der Stadt Buchen gerne zur Verfügung:

Für die Stadtteile Buchen Kernstadt, Hainstadt und Hettingen:
Arndt Kirchgessner
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon: 06281 31-141
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Für die Stadtteile Bödigheim, Eberstadt, Einbach, Götzingen, Hettigenbeuern, Hollerbach, Oberneudorf, Rinschheim, Stürzenhardt, Unterneudorf und Waldhausen:
Michael Schmitt
Stadt Buchen • Wimpinaplatz 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
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Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG

Die Erschließungskosten und Anliegerbeiträge werden meist als Ablösungsbetrag in Rechnung gestellt. Die Kosten der Hausanschlüsse sind im Ablösungsbetrag nicht enthalten und werden direkt durch die Stadtwerke Buchen nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Jürgen Heck
Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG • Am Hohen Markstein 3 • 74722 Buchen (Odenwald)
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