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Kreislaufwirtschaftskonzept 2020 – neues Gebührensystem

Im Rahmen der Kreistagssitzung am 4. Dezember wurde ist ein neues Gebührensystem beschlossen. Ab 2020 wird es eine Grundgebühr pro Haushalt und eine von der Größe des Restmüllgefäßes abhängige Leistungsgebühr geben. Das neue System, gemeinsam entwickelt mit einer externen Beratungsfirma, soll die abfallwirtschaftliche Realität besser abbilden und neben Anreizen zur Müllvermeidung auch für mehr Gebührengerechtigkeit sorgen. Die letzte Gebührenerhöhung war 2015. Aufgrund der Rahmenbedingungen ist eine Preisanpassung unumgänglich: Die Entsorgungskosten für Rest-/Sperrmüll, Bioabfall, Grüngut und Altholz sind in den vergangenen sechs Jahren um den Faktor 1,5 gestiegen. In Zahlen heißt dies für den NOK, dass dafür statt ca. 3,5 Mio. € in 2014 nun 5,2 Mio. € aufgewendet werden müssen (zzgl. MwSt). Die ab 2020 startende flächendeckende Sammlung von Bioabfällen ist ökologisch sehr sinnvoll, allerdings ebenfalls mit zusätzlichen Kosten verbunden (Behältergestellung, Sammeltouren, Verwertungskosten). Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen für Personal, Logistik und Betriebsmittel.

 

Neues Gebührensystem:

Basis ist die Grundgebühr – diese hat jeder Haushalt zu entrichten, auch Teilnehmer einer Müllgemeinschaft oder verschiedene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche (Fix-) Kosten abgebildet werden (ähnlich den Bereitstellungskosten beim Gas- oder Stromanbieter). Die Leistungsgebühr orientiert sich an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.

 

Rechenbeispiele:

Bisherige Abfallgebühr, 60 Liter Restmülltonne (RM) 166,00 €
NEU Grundgebühr 94,96 €, Leistungsgebühr RM 60 Liter 108,99 € 203,95 €
Bisherige Abfallgebühr, 80 Liter Restmülltonne (RM)     222,00 €
NEU Grundgebühr 94,96 €, Leistungsgebühr RM 80 Liter 145,33 € 240,29 €
Bisherige Abfallgebühr, 120 Liter Restmülltonne (RM) 332,00 €
NEU Grundgebühr 94,96 €, Leistungsgebühr RM 120 Liter 217,99 € 312,95 €

 

 

Rechenbeispiele Müllgemeinschaften (2 Haushalte):

              Ges. 50%
Bisherige Abfallgebühr, 60 Liter Restmülltonne (RM)                                                                                                                                           166,00 €       83,00 €        
NEU 2 x Grundgebühr 189,92 €, Leistungsgebühr RM 60 Liter 108,99 € 298,91 € 149,46 €
Bisherige Abfallgebühr, 80 Liter Restmülltonne (RM) 222,00 € 111,00 €
NEU 2 x Grundgebühr 189,92 €, Leistungsgebühr RM 80 Liter 145,33 € 335,25 € 167,63 €

 

Erläuterungen:

Bisher hatte ein Einzelhaushalt die Jahresgebühr von 166,00 € für eine Restmülltonne mit 60 Liter, ab 2020 sind dies 203,95 € (inkl. Bioenergietonne). Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 17,00 € statt zuvor 13,83 €, also 3,16 € mehr.

Bei Müllgemeinschaften fällt der Unterschied deutlicher aus: Die Jahresgebühr von 166,00 € für eine Restmülltonne mit 60 Liter waren auf zwei Haushalte verteilt lediglich 83,00 €, ab 2020 sind dies dann knapp 150,00 € pro Haushalt (inkl. Bioenergietonne). Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung von 12,45 € statt zuvor 6,92 €, also 5,53 € mehr. Hier sollte allerdings erwähnt werden, dass zwei Haushalte durch eine Müllgemeinschaft die Abfallgebühren bislang halbieren konnten. Die tatsächliche Kostensituation durch eine mögliche Nutzung aller weiteren Sammlungssysteme war allerdings eine ganz andere, dadurch erfolgte eine ungewollte Besserstellung der Müllgemeinschaften.

Den Bürgerinnen und Bürgern im NOK steht weiterhin ein komfortables abfallwirtschaftliches System zur Verfügung: Rest- und Bioabfall, Altholz sowie Papier und Verpackungen (Gelbe Tonne) werden direkt ab Grundstück eingesammelt. Für Grüngut gibt es während der Grüngutsaison zwei Straßensammlungen und in fast allen Ortsteilen sind Abgabemöglichkeiten (einmal wöchentlich) organisiert. Zusätzlich werden im Landkreis aktuell rund 40 Grüngutplätze betrieben. Im Rahmen des Grüngutkonzeptes wird sich diese Zahl mittelfristig etwas verringern. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, kostenfrei Altholz (bis max. 3 cbm pro Jahr) oder auch Sperrmüll (1 x 2 cbm bei einer 60l Restmülltonne) an den Wertstoffhöfen anzuliefern. Sperrmüll kann auf Wunsch auch kostenfrei abgeholt werden. Weitere abfallwirtschaftliche Leistungen sind z.B. die Problemstoffsammlung, die Altmetallsammlung, Abfallberatung und E-Schrottsammlung und -verwertung.

Welche Möglichkeiten der Kostensenkung bestehen? Müllvermeidung ist nicht nur ökologisch das Beste, sondern hat auch ganz handfeste ökonomische Vorteile für den NOK. Bei einer Reduzierung der gesamten Restmüllmenge um 10% würden sich die Entsorgungskosten um rund 400.000 € senken lassen. Genauso positiv wirkt eine saubere Trennung in „Bioabfall statt Restmüll“. Für jede Tonne Bioabfall, die vom Restmüll in die Bioenergietonne verlagert werden kann, ergibt sich ein Kostenvorteil von rund 90 €. Hier ist insgesamt ein riesiges Potenzial erkennbar.

 

Beispielfoto (Montage) der Abfallmengen, die der neuen Standardgebühr von 203,95 € entsprechen (von links): Altpapier, Sperrmüll, Bioabfall, Altholz, Grüngut, Restmüll (vorne), Elektronschrott, Altmetall sowie die dazugehörigen Abfalltonnen entsprechend den jährlichen Leerungen (13 bzw. 26).

 

müll

 

 

Weitere Informationen:

pdf2019_12_Flyer_BET_Best_MUSTER.pdf

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