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Vierter Projektaufruf im LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken

Neckar-Odenwald-/Main-Tauber-Kreis. Die LEADER-Aktionsgruppe Regionalentwicklung Badisch-Franken e.V. ruft unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ zur vierten Projekteinreichung auf: Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten des öffentlichen und privaten Bereichs bis 3. April 2017 gestellt werden.

Die Projektideen müssen sich mindestens in einem der definierten Handlungsfelder aus dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken wiederfinden.

Hierzu zählen:
1. Wertschöpfung durch Regenerative Energien
2. Zurück in den Beruf – Frauenarbeitsplätze
3. Lebenswerte Dörfer durch Innenentwicklung
4. Engagement für kulturelle und neue soziale Angebote
5. Arbeitsplätze durch nachhaltigen Tourismus und Positionierung als Genussregion

Details zum vierten Projektaufruf vom 10. Februar 2017:
 Stichtag für die Einreichung der Projektanträge beim Regionalmanagement: 3. April 2017
 Voraussichtlicher Auswahltermin: 1. Juni 2017
 Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken
 Höhe des EU-Budgets, das für diesen Aufruf bereit steht: 145.000 Euro; hinzu kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel im entsprechenden Förderverhältnis

Entsprechende Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen, wobei Projektideen jederzeit eingebracht werden können. Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss nach einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der vertiefenden Bewertungskriterien bewertet und beschlossen. Das Auswahlverfahren und die Bewertungskriterien können auf der Homepage der LEADER-Aktionsgruppe Badisch-Franken unter www.leader-badisch-franken.de eingesehen werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.

Walldürn, 10. Februar 2017

Die Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt ist auf 600.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze für ein Projekt liegt bei 5.000 Euro Mindestfördersumme.
Vor Einreichung der Unterlagen ist unbedingt ein beratendes Erstgespräch mit den Mitarbeitern des Regionalmanagements zu führen. Interessierten Projektträgern wird daher dringend empfohlen, sich mit der LEADER-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Diese steht bei der Einreichung der notwendigen Unterlagen für das Projektauswahlverfahren hilfreich zur Seite.
Detaillierte Informationen zum 4. Projektaufruf und zum LEADER-Förderprogramm 2014-2020 erteilt die LEADER-Geschäftsstelle, Obere Vorstadtstraße 19, 74731 Walldürn, Tel: 06281-5212-1397 und 1398.


Kontakt
Yvonne Eberle und Achim Dörr
T 06281 5212 - 1398 T 06281 5212 - 1397
F 06281 5212 - 4771 F 06281 5212 - 4771
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