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Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt gemäß § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Buchen hat am 16.01.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB der Änderung des Bebauungsplans „Herbstgasse“, Gemarkung Eberstadt zugestimmt. Der Beschluss des Gemeinderats wurde öffentlich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck dieser Änderung ist es, das Betriebsareal der Firma Möbel Gramlich GmbH & Co. KG, insbesondere im Bereich der planerisch ausgewiesenen Stellplatzflächen, neu zu konzipieren und dadurch eine optimalere Ausnutzung der vorhandenen Grundstücksflächen zu ermöglichen.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Aus diesem Grund findet am 09.02.2017 um 17 Uhr im Rathaus in Eberstadt eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Planung wird von den Verantwortlichen erläutert und es besteht die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und Fragestellungen näher zu erörtern. Die Stadt Buchen darf zu dieser Veranstaltung herzlich einladen.

gez. Roland Burger

Bürgermeister

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