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Richtlinie zur Förderung von Familien beim Bauplatz- und Gebäudekauf

Fortführung bis zum Ende des Jahres 2018

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat am Montagabend im Bürgersaal des Alten Rathauses für die Fortführung der Förderung von Familien beim Bauplatz- und Gebäudekauf aus. Diese läuft zunächst befristet bis zum Ende des Jahres 2018, steht aber unter jährlichem Haushaltsvorbehalt.

Die Richtlinie zur Förderung von Familien beim Bauplatz- und Gebäudekauf trat mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft, blickte Beigeordneter Thorsten Weber zurück. Die Richtlinie sei von der Verwaltung in Abstimmung mit den Ortsvorstehern entwickelt worden, mit dem Ziel, einen weiteren Baustein zur Abmilderung der Folgen des demographischen Wandels zu implementieren. Die Richtlinie sei in zwei Teile gegliedert. Der eine fördere den Kauf von Bauplätzen von Familien, der andere konzentriere sich auf die innerörtlichen Bereiche und den Erhalt beziehungsweise die Aktivierung dortiger bebauter oder unbebauter Grundstücke. Aus Sicht der Verwaltung habe sich die Förderung durchaus bewährt.

Die Familienförderung sei in den letzten drei Jahren durchaus rege genutzt worden, erste Förderbeträge seien mit rund 38 400 Euro im Jahr 2014 geflossen, 2015 seien es dann etwa 58 400 Euro gewesen.

Im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Ortsvorstehern habe im April Einigkeit darüber geherrscht, die Richtlinie in der jetzigen Form weitere drei Jahre fortzuführen, um Erfahrungen über einen längeren Zeitraum zu sammeln, erklärte Thorsten Weber. Allerdings sollte die Fortführung unter einen generellen, jährlichen Haushaltsvorbehalt gestellt werden, um gegebenenfalls in Zeiten sich deutlich verschlechternder Haushaltsjahre eingreifen zu können. Die Verwaltung rechnet mit Kosten von etwa 60 000 Euro pro Jahr. borg

Veröffentlicht in den Fränkischen Nachrichten, Mittwoch, 08.06.2016

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